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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 7 AS 834/15 B   

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https://dejure.org/2015,38233
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 7 AS 834/15 B (https://dejure.org/2015,38233)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.11.2015 - L 7 AS 834/15 B (https://dejure.org/2015,38233)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. November 2015 - L 7 AS 834/15 B (https://dejure.org/2015,38233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Notwendigkeit der tatsächlichen Erreichbarkeit eines Leistungsberechtigten unter der von ihm angegeben Wohnanschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 7 AS 834/15
    Weil bei Auftreten eines Bevollmächtigten der Leistungsträger verpflichtet ist, sich an diesen zu wenden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 SGB X), ist die beiläufige Angabe einer Anschrift allein in einem anwaltlichen Schriftsatz nicht geeignet, die Erreichbarkeit eines Antragstellers herzustellen (vergl. hierzu BSG, Urteil vom 29.11.1989 - 7 RAr 138/88).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 19 AS 1341/14

    Beschwerde gegen die einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 7 AS 834/15
    Ungeachtet der strittigen Reichweite dieser Verweisung insbesondere für Fälle, in denen eine Verfügbarkeit des Betroffenen, die keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist, durch die Regelungen der EAO sichergestellt werden soll (hierzu Leopold, in: JurisPK SGB II, § 7 Rn 264 mwN), ergibt sich aus dieser Bestimmung jedenfalls, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter der von ihm angegeben Wohnanschrift tatsächlich erreichbar sein muss (hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2014 - L 19 AS 1341/14 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2016 - L 19 AS 1251/14

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Leistungsausschluss; Pflicht zur

    Ungeachtet der strittigen Reichweite dieser Verweisung insbesondere für Fälle, in denen eine Verfügbarkeit des Betroffenen, die keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist, durch die Regelungen der EAO sichergestellt werden soll (hierzu Leopold, in: JurisPK SGB II, § 7 Rn. 264 m.w.N.), ergibt sich aus dieser Bestimmung jedenfalls, dass eine erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter der von ihr angegeben Wohnanschrift tatsächlich erreichbar sein muss (hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.11.2015 - L 7 AS 834/15 B und vom 11.08.2014 - L 19 AS 1341/14 B ER).
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